Satzung

Satzung des Vereins Radio-Siebenbuergen e.V.

§ 1  Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1.  Der Verein trägt den Namen “Radio-Siebenbuergen”. Er soll unter diesem Namen in das Vereinsregister eingetragen werden. Er erhält nach der Eintragung in das zuständige Vereinsregister den Zusatz „eingetragener Verein“ („e.V.“).

2.  Der Verein hat den Sitz in Ulm

3.  Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2  Gemeinnützigkeit

1.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des              Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2.  Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die  Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4.  Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5.  Der Verein wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder  nach demokratischen Grundsätzen geführt.

§ 3  Zweck des Vereins

1.  Der Verein hat die Zielsetzung das Siebenbürgisch-Sächsische Kulturgut zu pflegen und zu verbreiten.

2.  Zu diesem Zweck unterhält der Verein einen Internetradiosender, der   “Radio-

Siebenbuergen” genannt wird.

§ 4  Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag

1.  Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche an der

 Verwirklichung der Vereinsziele Interesse hat.

2.  Der Verein hat Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.

3.  Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Personen unter 18 Jahren         bedürfen der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

4.  Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt der Vorstand.

5.  Fördermitglieder bestimmen selbst die Höhe ihres Beitrages, er muss aber mindestens das Fünffache des Mitgliedsbeitrages betragen.

6.  Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und sind beitragsfrei. Sie wirken beratend.

7.  Beginn der Mitgliedschaft erfolgt nach schriftlichem Antrag beim Vorstand und Zahlung       des Jahresbeitrages.

8.  Die Aufnahme neuer Radiomoderatoren wird vom Vorstand beschlossen. Diese müssen zwingend Vereinsmitglieder sein bzw. werden.

9.  Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar

10. Die Mitgliedschaft endet :

a)  auf eigenen Antrag zum Jahresende.

Der Antrag hat schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor Jahresende an den

Vorstand zu erfolgen.

b)  durch Ausschluss.

Wer seinen Pflichten nicht nachkommt oder gegen die Interessen des Vereins verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt kann auf Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben

c)  automatisch mit dem Ableben des Mitglieds.

            Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verein.        Entrichtete Beträge werden nicht zurückerstattet.

§ 5 Organe des Vereins

       1.  Die Organe des Vereins “Radio-Siebenbuergen” sind:

                 a)  die Mitgliederversammlung

                 b)  der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung (im Weiteren MV genannt) auf die Dauer von sechs Jahren gewählt und bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben. Auch vor Ablauf der Amtszeit kann die MV Vorstandsmitglieder abberufen und neu bestimmen.

2.  Die Beschlüsse der  Mitgliederversammlung werden schriftlich  festgehalten und vom           Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.

3. Die MV wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung soll schriftlich, kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen. Sie muss aber eine Tagesordnung vorschlagen und drei Wochen im Voraus erfolgen.

4.  Bei ordnungsgemäßer Einladung ist die MV beschlussfähig.

5. Eine außerordentliche MV ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert

§ 7 Vorstand

1.  Der Vorstand besteht aus:

a)  dem 1. Vorsitzenden
b)  dem 2. Vorsitzenden

c)  dem 3. Vorsitzenden
d)  dem Schriftführer

e)  dem Kassenwart

2.  Die Vorstandsmitglieder werden von der MV auf die Dauer von sechs Jahren gewählt und bleiben im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben. Auch vor Ablauf der Amtszeit kann die MV Vorstandsmitglieder abberufen und neu bestellen. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand leitet den Verein entsprechend dieser Satzung; er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

3.  Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

4.  Über die Sitzungen ist vom Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen, die den wesentlichen Inhalt der Beratungen sowie sämtliche Beschlüsse enthalten muss. Die Niederschrift ist vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

5.  Die Sitzungen können auch online geführt werden und hierüber ist auch ein

Protokoll anzufertigen. Der Versand erfolgt per e-mail.

§ 8 Auflösung des Vereins

1.   Die Auflösung des Vereins kann nur die MV mit einer Mehrheit von ¾ der Mitglieder

      beschließen.

2.  Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des  Bürgerlichen Gesetzbuches.

3.  Bei Auflösung  des  Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt  das  noch            verbleibende Vermögen an die Stiftung Siebenbürgische Bibliothek in Gundelsheim zum    Zwecke der Förderung der Siebenbürgischen Kultur und Sprache.

§ 9 Vermögen/Haftung

Die Haftung des eingetragenen Vereins beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.

§10   Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein, wird dadurch die Geltung der Satzung im Übrigen nicht berührt. Es ist dann eine der unwirksamen Bestimmung, dem Sinne und Zweck des Vereins nahekommende, andere Bestimmung zu vereinbaren.

§11   Inkrafttreten

Diese Satzung hat die MV am 25.11.2022 in einer Online-Sitzung beschlossen. Sie trit mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.