Satzung


Satzung des Vereins

Satzung des Vereins Radio Siebenbuergen e.V.


§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

  1. Der Verein trägt den Namen „Radio Siebenbuergen“.
    Er soll unter diesem Namen in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung erhält er den Zusatz „eingetragener Verein“ („e.V.“).

  2. Der Verein hat seinen Sitz in Ulm.

  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  5. Der Verein wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt.


§ 3 Zweck des Vereins

  1. Der Verein hat die Zielsetzung, das Siebenbürgisch-Sächsische Kulturgut zu pflegen und zu verbreiten.

  2. Zu diesem Zweck unterhält der Verein einen Internetradiosender mit dem Namen „Radio Siebenbuergen“.


§ 4 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist.

  2. Der Verein hat Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.

  3. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Personen unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

  4. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt der Vorstand.

  5. Fördermitglieder bestimmen selbst die Höhe ihres Beitrags, dieser muss jedoch mindestens das Fünffache des regulären Mitgliedsbeitrags betragen.

  6. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und sind beitragsfrei. Sie wirken beratend.

  7. Die Mitgliedschaft beginnt mit schriftlichem Antrag und Zahlung des Jahresbeitrags.

  8. Neue Radiomoderatoren werden vom Vorstand aufgenommen. Sie müssen Mitglied des Vereins sein oder werden.

  9. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

  10. Die Mitgliedschaft endet:

  • a) durch schriftlichen Austritt zum Jahresende (mit Frist von 6 Wochen),

  • b) durch Ausschluss, wenn Pflichten verletzt oder das Ansehen des Vereins geschädigt wird,

  • c) automatisch mit dem Ableben des Mitglieds.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegenüber dem Verein. Entrichtete Beiträge werden nicht zurückerstattet.


§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung (MV)

  • der Vorstand


§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Vorstandsmitglieder werden durch die MV für die Dauer von vier Jahren gewählt und bleiben im Amt, bis Neuwahlen erfolgen. Eine Abberufung vor Ablauf der Amtszeit ist möglich.

  2. Beschlüsse der MV werden schriftlich festgehalten und vom Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schriftführer unterzeichnet.

  3. Die MV wird vom Vorstand schriftlich oder per E-Mail einberufen – mit Tagesordnung und mindestens drei Wochen Vorlauf.

  4. Bei ordnungsgemäßer Einladung ist die MV beschlussfähig.

  5. Eine außerordentliche MV ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.

  6. Die MV kann elektronisch oder hybrid (Präsenz & Online) durchgeführt werden. Die Entscheidung über das Format trifft der Vorstand.


§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:

    • dem 1. Vorsitzenden

    • dem 2. Vorsitzenden

    • dem 3. Vorsitzenden

    • dem Schriftführer

    • dem Kassenwart

  2. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

  3. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.

  4. Über Vorstandssitzungen wird eine Niederschrift angefertigt, die vom Sitzungsleiter und dem Schriftführer unterzeichnet wird.

  5. Vorstandssitzungen können online stattfinden. Auch in diesem Fall ist ein Protokoll zu erstellen und per E-Mail zu versenden.


§ 8 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer ¾-Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden.

  2. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  3. Im Falle der Auflösung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stiftung Siebenbürgische Bibliothek in Gundelsheim, zur Förderung der siebenbürgischen Kultur und Sprache.


§ 9 Vermögen / Haftung

Die Haftung des Vereins beschränkt sich ausschließlich auf das Vereinsvermögen.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Satzung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.


§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 25.03.2023 in Friedrichroda von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.