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Der Antrag hat schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor Jahresende an den Vorstand zu erfolgen.
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt oder gegen die Interessen des Vereins verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt kann auf Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verein. Entrichtete Beträge werden nicht zurückerstattet.
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